Sanierungsgebiete Dietenhan, Dörlesberg, Grünenwört, Lindelbach, Reicholzheim, Urphar, Sachsenhausen und Sonderriet
Übersichtsplan DietenhanÜbersichtsplan Dörlesberg
Übersichtsplan Lindelbach
Übersichtsplan Reicholzheim
Übersichtsplan Grünenwört
Übersichtsplan Urphar
Übersichtsplan Sachsenhausen
Übersichtsplan Sonderriet
Die Sanierungsgebiete in Dietenhan und Lindelbach bestehen seit dem 04.11.2013, die Sanierungsgebiete Dörlesberg und Reicholzheim seit dem 06.12.2014, die Sanierungsgebiete Grünenwört und Urphar seit dem 19.11.2016 und die Sanierungsgebiete Sachsenhausen und Sonderriet seit 22.12.2018 auf unbestimmte Zeit. In den Sanierungsgebieten stehen – anders als in den früheren Gebieten „Kernstadt“ und „Dertingen/Kembach“ – keine Städtebauförderungsmittel zur Verfügung, sondern es besteht die Möglichkeit auf eine steuerliche Sonderabschreibung.
Förderfähige Maßnahmen an Gebäuden in Privateigentum | Modernisierungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen |
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Voraussetzung | Abschluss eines Vertrages mit der Stadt Wertheim und dem Sanierungsträger vor Beginn der Maßnahme |
Zuständigkeit | Stadtentwicklungs-Gesellschaft Wertheim mbH Gerbergasse 12 97877 Wertheim Tel.: +49 (0) 93 42/93 09-0 Fax: +49 (0) 93 42/93 09 19 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |