Sanierungsgebiete Dietenhan, Dörlesberg, Grünenwört, Lindelbach, Reicholzheim, Urphar, Sachsenhausen und Sonderriet

Übersichtsplan Dietenhan
Übersichtsplan Dörlesberg
Übersichtsplan Lindelbach
Übersichtsplan Reicholzheim
Übersichtsplan Grünenwört
Übersichtsplan Urphar
Übersichtsplan Sachsenhausen
Übersichtsplan Sonderriet

Die Sanierungsgebiete in Dietenhan und Lindelbach bestehen seit dem 04.11.2013, die Sanierungsgebiete Dörlesberg und Reicholzheim seit dem 06.12.2014, die Sanierungsgebiete Grünenwört und Urphar seit dem 19.11.2016 und die Sanierungsgebiete Sachsenhausen und Sonderriet seit 22.12.2018 auf unbestimmte Zeit. In den Sanierungsgebieten stehen – anders als in den früheren Gebieten „Kernstadt“ und „Dertingen/Kembach“ – keine Städtebauförderungsmittel zur Verfügung, sondern es besteht die Möglichkeit auf eine steuerliche Sonderabschreibung.
Förderfähige Maßnahmen an Gebäuden in Privateigentum Modernisierungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen
Voraussetzung Abschluss eines Vertrages mit der Stadt Wertheim und dem Sanierungsträger vor Beginn der Maßnahme
Zuständigkeit Stadtentwicklungs-Gesellschaft Wertheim mbH
Gerbergasse 12
97877 Wertheim
Tel.: +49 (0) 93 42/93 09-0
Fax: +49 (0) 93 42/93 09 19
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